Steueroptimierte Altersvorsorge - Rürup Rente

Steueroptimierte Altersvorsorge - Rürup Rente

Zertifizierte Rürup Rente

Zum 01.04.2010 erhalten nur noch zertifizierte Rürup Rentenversicherungen die steuerliche Anerkenntnis und somit die staatliche Förderung zugesprochen.

Die Rürup Rente der Württembergische Lebensversicherung AG ist bereits voll zertifiziert und somit auch über den Stichtag 01.04.2010 hinaus steuerlich anrechenbar.

Produktwesen Rürup Rente

Hervorragende Basis Rente

Hervorragende Basis Rente

Altersvorsorge mit Steuerspareffekt

Diese Form der Altersvorsorge basiert auf dem Ökonomen Bert Rürup. Bei der folglich bezeichneten Rürup Rente kommen Sie in den Genuss von staatlichen Förderungen. Abweichend zur Riester Rente erhalten Sie jedoch keinen Festzuschuss, sonderen eine erhöhte Steuerrückerstattung.

Die Höhe der Steuerrückerstattung ist abhängig vom eingesetzen Monatsbeitrag und Ihrem persönlichen Einkommen. Je höher beide Faktoren ausfallen, um so deutlicher ist die Steuerrückerstattung.

Die Rürup Rente empfiehlt sich für jeden Steuerpflichtigen, da mit der Änderung des Einkommenssteuergesetzes (01.01.2006) die vorher angewandt Besserprüfung wegfällt. Das heißt für Sie, ab dem ersten Euro, welchen Sie in eine Rürup Rente investieren, generieren Sie eine höhere Steuerrückerstattung.

Besonders interessant ist dies Rürup Rente für alle Personengesellschaften. Denn nur so erhalten Sie eine Altersvorsorge, welche Ihnen Ihre Steuerlast deutlich reduzieren kann. Sie machen aus Geschäftsvermögen Eigenkapital, ganz legal.

Die steuerliche Berücksichtigung der Beiträge zur Basis Rente liegt 2009 bei 68%. Von Jahr zur Jahr erhöht sich der Anteil um 2%, bis schließlich ab dem Jahr 2025 100% steuerlich angerechnet werden.

Maximal werden 20.000 Euro jährlich steuerrechtlich anerkannt.

 

Steuerliche Behandlung

während der Einzahlungsphase  die Beiträge zur Basis Rente werden als Vorsorgeaufwendungen gegen das zu versteuernde Einkommen gerechnet. Hierdurch reduziert sich die Steuerlast erheblich, eine Steuerrückerstattung entsteht  
während der Auszahlungsphase  Die Leistungen der Basis Rente fallen im Sinne der Steuergesetzgebung unter die "Einkünft aus nichtselbstständiger Tätigkeit". Sie sind dem zur Folge mit dem individuellen Steuersatz, zum Zeitpunkt des Rentenbezuges, zu versteuern. Auf Grund der höheren Freibeträge, und im Regelfall der geringeren Einnahmen im Alter, ist die Steuerlast meist gering oder zu vernachlässigen.  

Einsatzgebiet

  • steueroptimierte, staatliche geförderte Altersvorsorge
  • besonders effiziert bei Selbstständigen oder Personen mit hohen Steuerlasten

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